In den vergangenen beiden Jahrzehnten sind einerseits – angetrieben durch entsprechende Vorgaben der Europäischen Union – vielfältige Unbundling-Vorgaben für den kommunalen Infrastrukturbereich im deutschen Recht verankert worden. Gleichzeitig sind auf nationaler Ebene Regulierungen zentralisiert und damit einhergehend Entscheidungsrechte auf Landes- und Kommunalebene eingeschränkt worden. Andererseits dürften die für die Bundesrepublik Deutschland beschlossenen Klimaziele nur erreichbar sein, wenn eine umfangreiche Transformation des Energiesystems erfolgt und in diesem Zusammenhang auf nationaler (zentraler) und kommunaler (dezentraler) Ebene Sektor-übergreifende (Transformations-)Strategien verfolgt werden.
Vor diesem Hintergrund ist zu hinterfragen, inwieweit in Deutschland und Europa die für die einzelnen Medien (vor allem Gas, Fernwärme und Strom) und insbesondere deren Infrastrukturen bestehende Regulierungen sowie in diesem Zusammenhang auch Kompetenzverteilungen zwischen der zentralen und der dezentralen Ebene anzupassen sind, um eine effektive und effiziente Transformation des Energiesystems erreichen zu können. Diese Thematik wird auf der interdisziplinären Tagung „Kommunale Sektorkopplung und Infrastrukturen“ adressiert, die vom Fachgebiet Wirtschafts- und Infrastrukturpolitik (WIP) der TU Berlin in Zusammenarbeit mit der Professur Infrastrukturwirtschaft und -management (IWM) an der Bauhaus-Universität Weimar am 6. Dezember 2019 (Freitag, 10.00 bis 16.15 Uhr) in Berlin veranstaltet wird. Die Tagung richtet sich sowohl an Praktiker/innen (aus Politik, Verwaltung, Verbänden sowie Unternehmen etc.) als auch an Wissenschaftler/innen.
Weitere Informationen zum Programm sowie zur Anmeldung finden Sie auf der Veranstaltungswebseite.