7. Energieforschungsprogramm "Innovationen für die Energiewende" verabschiedet.

Das 7. Energieforschungsprogramm "Innovationen für die Energiewende" wurde vom Bundeskabinett im September 2018 verabschiedet.

Bis 2022 sind im 7. Energieforschungsprogramm von der Bundesregierung insgesamt etwa 6 Mrd. Euro vorgesehen. Ein zentrales Anliegen des aktuellen 7. Energieforschungsprogramms ist die Stärkung des Technologie- und Innovationstransfers.

Zu diesem Zweck werden Reallabore der Energiewende als neue Säule der Energieforschung etabliert. Zudem soll der Zugang von Start-ups zur Forschungsförderung verbessert werden. Das Energieforschungsprogramm adressiert sowohl technologiespezifische Förderschwerpunkte als auch technologieübergreifende Querschnittsthemen. Hier spielen auch systemübergreifende Themen wie Sektorkopplung und Akzeptanzfragen eine wichtige Rolle. 


Mehr Informationen:

Was heißt das für das BMWi-Forschungsnetzwerk Bioenergie / BMWi-Förderprogramm „Energetische Biomassenutzung“?

Bioenergie wurde als neuer Förderschwerpunkt in das 7. Energieforschungsprogramm integriert. Die zugehörige Förderbekanntmachung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie ist derzeit in Arbeit. Bioenergierelevante Themen sind insbesondere:

  • ganzheitliche Integration von BioE-Technologien in das Energiesystems und der Sektoren Strom / Wärme / Verkehr mit Bioenergie als notwendiger integrativer Bestandteil
  • Konversionstechnologien für biogene Rest- und Abfallstoffe
  • Technologischer Fokus auf Flexibilisierung, Effizienzsteigerung und Kostensenkung Bioenergie als Teil des Gesamtsystems sowie Fokus auf Märkte (Energie)


Sobald die Förderbekanntmachung einschließlich der Fördermodalitäten im Bundesanzeiger veröffentlicht wird, informieren wir Sie zeitnah. Mit neuen Projekten ist dann in 2019 zu rechnen.
 

Was bedeutet dies für die Einreichung von Projektskizzen zur Frist 27.09.2018 im BMWi-Förderprogramm „Energetische Biomassenutzung“?

Die Einreichung der Projektskizzen am 27.09.2018 erfolgt noch nach den Rahmenbedingungen der alten Förderbekanntmachung des Förderprogramms „Energetische Biomassenutzung“ vom 3.11.2016. Es ändert sich hier für die Skizzeneinreicher nichts!
 

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